Allgemeiner Lizenzvertrag – API-Cloudservice
Stand: April 2025, Version: V2504
Präambel
Dieser Lizenzvertrag („Vertrag“) regelt die Nutzung des API-Cloudservices sowie der Datenerfassungssoftware formstar® durch den Lizenznehmer. Er kommt durch Annahme eines entsprechenden Angebots der B&L OCR Systeme GmbH zustande.
1. Vertragsparteien
Lizenzgeber: B&L OCR Systeme GmbH, Mergenthalerallee 79–81, 65760 Eschborn
Lizenznehmer: Der jeweilige Nutzer der Software auf Basis eines unterzeichneten Angebots
2. Definitionen
2.1. „API-Cloudservice“ bezeichnet den vom Lizenzgeber bereitgestellten Dienst zur automatisierten Dokumentenverarbeitung über eine API-Schnittstelle.
2.2. „Datenerfassungssoftware“ bezeichnet die Softwarelösung formstar® zur strukturierten Extraktion von Inhalten aus Dokumenten.
2.3. „Nutzungsgebühren“ bezeichnet die im jeweiligen Angebot definierten Entgelte für die Nutzung des Dienstes.
3. Lizenzgewährung
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Software und API für die Dauer dieses Vertrags. Eine Weitergabe an Dritte oder Unterlizenzierung ist nicht gestattet.
4. Nutzung des API-Cloudservices
Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Nutzung gemäß bereitgestellter Dokumentation. Er wird den Service nicht zur Beeinträchtigung der Systemintegrität oder Sicherheit verwenden.
5. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich nicht-öffentlicher Informationen. Die Pflicht entfällt, wenn die Information öffentlich bekannt ist, von Dritten rechtmäßig bezogen wurde oder gesetzlich offengelegt werden muss.
6. Nutzungsgebühren und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem im jeweiligen Angebot festgelegten Umfang. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen fällig.
7. Haftung und Gewährleistung
Der Lizenzgeber haftet nur für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es besteht keine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn. Die Gewährleistung richtet sich nach den im Angebot bzw. im SLA dokumentierten Spezifikationen.
8. Service Level Agreement (SLA)
8.1. Der Lizenzgeber garantiert eine Verfügbarkeit des API-Dienstes von 99,9 % pro Monat, ausgenommen Wartungszeiten.
8.2. Supportanfragen werden innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Wartungsfenster werden mit 48 Stunden Vorlauf angekündigt.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag tritt mit Leistungsbeginn gemäß unterzeichnetem Angebot in Kraft. Er hat eine Erstlaufzeit von zwei Jahren und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Ersatzregelung zu treffen.
10.3 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main. Es gilt deutsches Recht.
Eschborn, April 2025
B&L OCR Systeme GmbH
– Die Geschäftsführung –