E-Rechnung
Verarbeiten Sie E-Rechnungsformate und herkömmliche Formate in einem System
- E-Rechnungspflicht startet am 01.01.2025
- Wir verarbeiten Rechnungen in allen gängigen Formaten
- Auch die Generierung von E-Rechnungen ist möglich
Automatisierte Verarbeitung von beliebigen Rechnungsformaten mit formstar®
Durch das Wachstumschancengesetz ist es für Unternehmen unerlässlich, sowohl E-Rechnungsformate als auch herkömmliche Formate verarbeiten zu können. Mit formstar® bieten wir eine leistungsstarke Lösung zur automatisierten Verarbeitung von Rechnungen in allen gängigen Formaten.
Bei der Rechnungsverarbeitung konzentrieren wir uns mit formstar® auf das Wesentliche – auf die Rechnungen, die Sie erhalten
- Automatischer Import: Eingehende Rechnungen im PDF-Format sowie E-Rechnungen werden automatisiert aus beliebigen Quellen in unsere Softwarelösung importiert.
- Automatisierte Datenerfassung: Die Daten aus herkömmlichen Rechnungsformaten, wie PDFs oder eingescannte Papierrechnungen, werden mittels OCR- und KI-Mechanismen präzise ausgelesen.
- Einheitliches Frontend: Die ausgelesenen Daten aus E-Rechnungen und herkömmlichen Rechnungsformaten werden in einem lesbaren Format in einem einheitlichen Frontend angezeigt.
- Einheitliche Weiterverarbeitung: Bei einer automatisierten Verarbeitung können alle E-Rechnungs-Formate sowie herkömmliche Rechnungen einheitlich mittels der gleichen Syntax und Schnittstelle an Folgesysteme übergeben werden.
- Prüfung und Abgleich: Alle Rechnungen werden gründlich geprüft und optional gegen Stammdaten abgeglichen. Übliche Praxis sind auch Bestellabgleiche oder Abgleiche gegen Wareneingänge.
- Übergabe an Folgesysteme: Geprüfte und freigegebene Rechnungsinformationen werden nahtlos an nachgelagerte Systeme wie z.B. ERP- oder DMS-Systeme übergeben.
- Erstellung von E-Rechnungen: Zusätzlich bietet unsere Lösung die Möglichkeit, E-Rechnungen direkt aus der Software heraus zu erstellen.
- Flexibilität der Bereitstellung: Unsere Software-Lösung kann sowohl on-premise als auch über eine API genutzt werden.
Ab 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die wichtigsten Informationen
- Definition: Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das ihre automatische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss den Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55/EU entsprechen.
- Formate: Gängige Formate sind XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.
- Wachstumschancengesetz: Am 22. März 2024 verabschiedet, bildet die gesetzliche Basis für die Einführung der E-Rechnungspflicht.
- E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025: Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
- Pflicht zum Versand von E-Rechnungen: Die generelle Pflicht zur Versendung von E-Rechnungen tritt stufenweise ein. Es gibt unterschiedliche Übergangsregelungen für den B2B-Bereich (Business-to-Business) und den B2G-Bereich (Business-to-Government).
- B2G (Business-to-Government): Seit 2020 müssen alle Rechnungen an Behörden und staatliche Einrichtungen digital ausgestellt und übermittelt werden. Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 1.000 Euro netto.
- B2B (Business-to-Business): Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, ab 2025 E-Rechnungen zu verarbeiten. Es gibt Übergangsregelungen bis 2028, wobei kleine Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen länger Zeit haben.
Fazit
Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung auf die E-Rechnungspflicht. Viele Dienstleister haben bereits keine Kapazitäten mehr für die Umsetzungen zum Jahresende.
Nutzen Sie formstar, um ready for E-Rechnung zu sein. Kontaktieren Sie uns!
Ihr Ansprechpartner für Beratung und Umsetzung
Ich stehe Ihnen jederzeit mit meinem Expertenteam für Details zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Gesprächstermin. Wir freuen uns auf Sie.
Steffen Hörning
Geschäftsführung
Managing Director