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E-Rechnungspflicht startet am 01.01.2025

Ab 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die wichtigsten Informationen im Überblick!

  • Eine elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) ist die digitale Form einer herkömmlichen Papierrechnung.
  • Im Gegensatz zur Papierrechnung stellt sie die Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar.
  • Die Darstellung erfolgt gemäß EU-Norm EN 16931 im XML-Format.
  • E-Rechnungen ermöglichen damit die automatisierte Verarbeitung durch den Empfänger.
  • Die Ausstellung von E-Rechnungen soll für inländische B2B-Umsätze („Business to Business“) verpflichtend werden.
  • Diese Regelung betrifft Umsätze, die von im Inland ansässigen Unternehmen durchgeführt werden.
  • Das Wachstumschancengesetz, das am 22. März 2024 vom Bundesrat verabschiedet wurde, bildet die gesetzliche Grundlage für die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland.
  • Ziel des Gesetzes ist es, deutschen Unternehmen mehr Spielraum für Wachstum und Investitionen zu bieten, indem administrative und steuerliche Hürden abgebaut werden. Die E-Rechnungspflicht ist ein Teil dieses Vorhabens.
  • Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht soll insbesondere ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung sowie zur ökologischen Nachhaltigkeit geleistet werden.

Welche E-Rechnungs-Formate gibt es?

In Deutschland stehen derzeit zwei Formate zur Verfügung:

Wieso gibt es zwei E-Rechnungsformate?

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Welche Fristen sind zu beachten?

Was heißt das kurzfristig? Auf was müssen Sie sich konkret vorbereiten?

Fazit
Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung auf die E-Rechnungspflicht. Viele Dienstleister haben bereits keine Kapazitäten mehr für die Umsetzungen zum Jahresende.

Nutzen Sie formstar, um ready for E-Rechnung zu sein. Kontaktieren Sie uns!

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Steffen Hörning
Geschäftsführung
Managing Director

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