Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN der B&L OCR SYSTEME GMBH
Mergenthalerallee 79–81, 65760 Eschborn
1. GEGENSTAND UND GELTUNG
Mit Auftragserteilung, spätestens aber mit Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen und als Vertragsbestandteil.
2. BERECHNUNG
Maßgeblich sind die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise. Nach Annahme des Angebots erfolgt die Abrechnung gemäß den dort vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist B&L berechtigt, die vereinbarte Vergütung nach Erklärung der Leistungsbereitschaft abzurechnen.
3. BEREITSTELLUNG UND NUTZUNGSRISIKO
Die Bereitstellung der Software erfolgt gemäß den im Angebot beschriebenen Modalitäten – entweder als gehosteter Cloudservice oder als lokale Installation beim Kunden (On-Premises).
Das Risiko der ordnungsgemäßen Nutzung und Anbindung liegt ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Bereitstellung beim Auftraggeber. Bei einer Bereitstellung über API-Schnittstellen ist der Auftraggeber für eine stabile technische Umgebung (z. B. Netzwerke, Authentifizierung, Infrastruktur) verantwortlich.
4. LIEFERUNG VON HARDWARE UND GEFAHRENÜBERGANG
4.1. Die Lieferung von Hardware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Versand wird – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – durch B&L organisiert.
4.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers von B&L oder – bei Direktlieferung – mit Verlassen des Werks des Herstellers.
4.3. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.
4.4. B&L liefert auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers versichert. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
4.5. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
5. VERZUG
Bei Verzögerungen der Leistungserbringung haftet der Anbieter für nachweisbare Verzugsschäden des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch begrenzt auf 0,5 % des jeweiligen Auftragswerts je vollendeter Verzugswoche, insgesamt jedoch auf maximal 5 % des vom Verzug betroffenen Auftragswerts.
Weitergehende Ansprüche aus Liefer- oder Leistungsverzug sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
6.1. Der Anbieter gewährleistet, dass die bereitgestellte Software im Wesentlichen der vereinbarten Spezifikation entspricht. Maßgeblich ist das jeweils gültige Angebot oder ein individuelles Pflichtenheft.
6.2. Die Gewährleistung umfasst insbesondere die Behebung von reproduzierbaren Fehlern, welche die Nutzung der Software wesentlich beeinträchtigen, sofern diese vom Auftraggeber nachvollziehbar gemeldet wurden.
6.3. Für Softwarelösungen, die lokal beim Auftraggeber betrieben werden, ist dieser für die Einhaltung der Systemanforderungen und die Stabilität der Umgebung verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Störungen, die durch unsachgemäße Nutzung, Fremdeingriffe oder Änderungen durch Dritte entstehen.
6.4. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen – es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder betrifft Körper- oder Gesundheitsschäden.
6.5. Die gesetzlichen Regelungen zur Produkthaftung bleiben unberührt.
7. SOFTWARE
7.1. Wir gewähren dem Auftraggeber gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die Software und zugehörige Dokumentation während der vereinbarten Laufzeit zu nutzen. Die Nutzungsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
7.2. Der Auftraggeber darf die Software ausschließlich auf Basis der im Angebot definierten Bereitstellungsform verwenden – entweder als lokale Installation (On-Premises) oder über die vom Anbieter bereitgestellte API-Schnittstelle. Die Software oder Dokumentationen dürfen ohne schriftliche Einwilligung durch B&L weder ganz noch teilweise kopiert, weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, dies erfolgt zu Archivzwecken, als Ersatz oder zur Fehlersuche. Als Dritte gelten nicht: verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 ff. AktG.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
8.1. Die bereitgestellte Software bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen – einschließlich Saldoforderungen – aus der Geschäftsverbindung zwischen B&L und dem Auftraggeber Eigentum der B&L.
8.2. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der bereitgestellten Software im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Pfändung oder Sicherheitsübereignung ist jedoch nicht gestattet. Beim Weiterverkauf der bereitgestellten Software auf Kredit ist der Auftraggeber verpflichtet, die Rechte der B&L zu sichern.
8.3. Seine Forderung aus der Weiterveräußerung der bereitgestellten Software tritt der Auftraggeber schon jetzt an B&L ab. B&L nimmt diese Abtretung an. Der Auftraggeber ist berechtigt, die abgetretene Forderung einzuziehen. Bei Zahlungseinstellung und bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt jedoch die Einziehungsermächtigung.
8.4. Vorstehende Regelungen gelten entsprechend auch für gelieferte Hardware, Ersatzteile und Zubehör.
9. WARTUNG
Für die Pflege und Wartung der bereitgestellten Software gelten die im jeweils gültigen Wartungsvertrag geregelten Bedingungen. Dieser ist online abrufbar unter www.formstar.de/wartung. Er regelt unter anderem den Leistungsumfang, die Reaktionszeiten, sowie Beginn, Laufzeit und Kündigungsfristen der Wartungsleistungen.
10. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
10.1. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der B&L.
10.2. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
11.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis – einschließlich solcher über dessen Entstehung oder Wirksamkeit – ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der B&L OCR Systeme GmbH.
Stand: April 2025, Version: V2504